Auch die Wohnungsgenossenschaft „Am Lauch“ eG hat mit einer überwältigenden Mehrheit von 99 % der Verschmelzung zugestimmt. Damit sind nun alle Voraussetzungen seitens der Genossenschaft erfüllt. Jetzt fehlt uns nur noch das offizielle Schreiben zum Schuldenerlass. Sobald dieses wichtige Dokument eingegangen ist, werden die Vorstände den notariellen Verschmelzungsvertrag unterzeichnen und die Eintragung der Verschmelzung in das Register beantragen. Mit der Eintragung gilt dann die Verschmelzung rückwirkend zum 01.01.2022.

Dies ist ein wichtiges Zeichen und ein positives Signal für die Mieterinnen und Mieter aber auch für die Stadt insgesamt. Nun können die angekündigten Fördermittel im Stadtumbau bereitgestellt werden. Es können damit neben den Rückbau von nicht mehr benötigten Gebäuden auch endlich in förderfähige Projekte investiert werden. Daneben eröffnet sich nunmehr auch eine deutlichere Perspektive zur Nachsanierung von Wohnungen in der Neustadt I.

Noch arbeiten die Vorstände und Aufsichtsräte beider Genossenschaften an einer schnellstmöglichen Zusammenführung der beiden Geschäftsbetriebe. Ziel soll es sein, die Vereinigung bis zum Jahresende umzusetzen. Dies wird sicherlich nicht einfach, aber wir geben unser Bestes. Es wird uns letztlich nur dank der Mitarbeit der jeweiligen Geschäftsstellen gelingen.

Und was bedeutet dies nun für die Genossenschaftsmitglieder und Nutzer der Wohnungen? Zunächst einmal müssen Sie nichts tun. Die Mietverträge bleiben unverändert bestehen. Ihre Ansprechpartner bleiben die Gleichen. Wir werden Sie immer über die aktuelle Situation informieren.